Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen

Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Mit der Annahme eines Auftrages kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Dienstverhältnis gemäß BGB zustande.

Für das dadurch begründete Rechtsverhältnis gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der KOCAREK GmbH. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Bedingungen des Auftraggebers, die sich auf einen Werk oder Werkliefervertrag stützen. Dies gilt auch dann, wenn seinen gedruckten allgemeinen Bedingungen durch die KOCAREK GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Aufgabe des Sprachmittlers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende Rechtschreibe oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Für alle Mängel der Textvorlage haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erstellt die KOCAREK GmbH alle Übersetzungen als Reinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt die KOCAREK GmbH gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Satzfahnenabzüge.

Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden.

Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine evtl. Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

2. Preise

Dolmetschdienste werden nach Stunden oder Tagessätzen, Übersetzerdienste nach Zeilen oder Seitenpreisen bzw. nach Stundensätzen abgerechnet. Eine Zeile hat 50 Anschläge. Angefangene Zeilen bzw. Stunden werden als volle Zeilen/Stunden berechnet, Zahlen und Tabellen wie Zeilen. Dem Seitenpreis liegen normalerweise 25 Zeilenhonorare zugrunde.

Als Mindesthonorar werden für Dolmetscherdienste ein halbes Tageshonorar (für Konferenzdolmetscher ein Tageshonorar), für Übersetzungen mindestens 85 € berechnet.

Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z.B. Post und Kommunikationsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien etc., sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

3. Angebote

Alle Angebote, insbesondere mündliche, sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Verbindliche Preisangebote für Übersetzungen beziehen sich immer nur auf das Zeilenhonorar, auch wenn in Verbindung damit und auf der Basis einer geschätzten Zeilenanzahl ein Gesamtpreis angegeben wurde. Mündliche Angebote einschließlich fernmündlicher, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Arbeitsaufträge (Bestellungen)

Alle Aufträge, ob schriftlich oder mündlich erteilt, werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (gleichzeitige Vorlage der erforderlichen Arbeitsunterlagen vorausgesetzt) und während der normalen Geschäfts und Arbeitszeit ausgeführt. Die Bearbeitung von Eilaufträgen außerhalb der normalen Arbeitszeit, soweit durch besondere Terminwünsche des Auftraggebers erforderlich, führt die KOCAREK GmbH gegen besondere Vergütung für Überstunden, Nacht , Sonn oder Feiertagsarbeit (Eilzuschlag) aus.

Ein Auftrag gilt als von der KOCAREK GmbH angenommen, wenn er nicht unverzüglich abgelehnt wird, einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Schriftliche Auftragsbestätigungen stellt die KOCAREK GmbH nur auf Verlangen oder in den Fällen, in denen es von der KOCAREK GmbH für zweckmäßig erachtet wird, aus.

Die KOCAREK GmbH behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen der Textvorlagen beim Auftraggeber rückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die KOCAREK GmbH kommt ihrer Verpflichtung auch dann in vollem Umfang nach, wenn in derartigen Fällen bei Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis die Übersetzung auf Grundlage des von der KOCAREK GmbH verstandenen Sinngehalts erarbeitet wird. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.

Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, vor oder mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

5. Termine

Terminzusagen für die Fertigstellung von Übersetzungsarbeiten, ob in Angeboten oder zu einem anderen Zeitpunkt gegeben, sind Circa Angaben, insbesondere für umfangreiche oder in Raten übertragene Arbeiten, bei denen sich der erforderliche Zeitaufwand nicht exakt abschätzen lässt, es sei denn, es ist ausdrücklich ein fester Termin vereinbart. Die KOCAREK GmbH kann in keinem Fall für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die aus von der KOCAREK GmbH nicht zu vertretenden Gründen eintreten, wie z. B. auf dem Postweg oder bei von der KOCAREK GmbH beauftragten Dritten, durch höhere Gewalt oder ähnliche Gründe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs oder Minderungsansprüche abzuleiten.

Sollte die KOCAREK GmbH aus einem von der KOCAREK GmbH zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber der KOCAREK GmbH eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug.

Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind.

In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweise ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme.

7. Erfüllung

Die Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber erfolgt normalerweise durch den Versand mit einfacher Post oder per Datenfernübertragung. Andere Versendungsarten bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Die Gefahr der Versendung geht mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, das Internet oder an die vom Auftraggeber zu benennende Stelle oder Person auf diesen über.

8. Rücktritt

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von der KOCAREK GmbH durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass der Honoraranspruch der KOCAREK GmbH durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen die KOCAREK GmbH können nicht geltend gemacht werden.

Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch der KOCAREK GmbH nach Maßgabe der o. g. Zahlungsbedingungen zu erfüllen. Maßgebend für den Zeitaufwand der KOCAREK GmbH sind dann ausschließlich die Aufzeichnungen der KOCAREK GmbH.

Storniert der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so werden dem Auftraggeber bis zum 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Einsatz 10 %, ab dem 10. Kalendertag 50 % und ab dem 5. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars in Rechnung gestellt.

9. Mängelrügen

Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat der die KOCAREK GmbH eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt berechtigt. Beim Rücktritt fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an die KOCAREK GmbH zurück. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Gegen Ansprüche der KOCAREK GmbH kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von der KOCAREK GmbH anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der KOCAREK GmbH Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

10. Urheberrecht, Datenschutz

Sollte die KOCAREK GmbH aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die KOCAREK GmbH in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern die KOCAREK GmbH durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei der KOCAREK GmbH, soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden.

Die KOCAREK GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Übersetzer- oder Dolmetschtätigkeit für den Auftraggeber stehen.

11. Haftung

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Sollte eine der Übersetzungen der KOCAREK GmbH dennoch Mängel aufweisen, muss die KOCAREK GmbH dieses unverzüglich nach Feststellung, jedoch bis spätestens 14 Tage nach Zustellung der Übersetzung gemeldet werden, danach gilt die Übersetzung als abgenommen. Bei bis zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung. Die Haftung der KOCAREK GmbH ist begrenzt auf die Höhe des Gesamthonorares für den jeweiligen Auftrag. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, so ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen, bzw. die Zahlung zu verweigern.

Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

12. Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen der KOCAREK GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der
KOCAREK GmbH in Essen.