Auf der rechtlich sicheren Seite

Ob private Dokumente wie Personalausweise oder geschäftliche Unterlagen wie Handelsregisterauszüge und Verträge: Behörden, Ämter und Gerichte verlangen meist ein beglaubigtes Dokument und damit auch eine beglaubigte Übersetzung. Die Kocarek GmbH übersetzt und beglaubigt für Sie Dokumente aller Art. Präzise, fehlerfrei und auf den Punkt.

Was uns auszeichnet:

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• absolute Präzision
• hohe Qualität unserer Arbeit

Wollen Sie ins Ausland ziehen oder schließen einen Arbeitsvertrag als internationales Unternehmen ab, müssen Ihre Dokumente meist nicht nur übersetzt, sondern auch beglaubigt werden. Das heißt, die Echtheit der Übersetzung wird durch die Beglaubigung und einer Legalisation rechtlich bindend zugesichert – und das ist nur einem ermächtigten Übersetzer vorbehalten. Dafür muss jedes Zeichen und jeder Stempel übersetzt oder erwähnt werden. Selbst unleserliche Unterschriften müssen als solche kenntlich gemacht werden. Denn nur dadurch wird Ihnen die verbindliche und wortgetreue Wiedergabe des Originals gewährleistet – und genau dies verlangen Ämter und Behörden oft, damit das Dokument anerkannt wird.

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur ein durch das Gericht ermächtiger Übersetzer erstellen. Dies stellt sicher, dass der Übersetzer fachlich geeignet ist und über die erforderliche Sprachkompetenz – EU-Stufe C2 – verfügt. Neben diesen Voraussetzungen gelten auch bei jeder beglaubigten Übersetzung je nach Amt, Bundesland, Botschaft oder Land ganz besondere Voraussetzungen an die Beglaubigung. Diese Anforderungen variieren zum Teil sehr stark. Informieren Sie sich daher vorher bei der zuständigen Stelle ganz genau, welche Dokumente Sie benötigen.

Prinzipiell sollte die beglaubigte Übersetzung zudem aus dem Original erfolgen. Das heißt, das entsprechende Dokument muss uns als Original vorliegen. Ist dies nicht möglich, muss der Übersetzer gesetzlich dazu verpflichtet, dies auf der Beglaubigung zu vermerken. Im Beglaubigungsvermerk wird deshalb benannt, ob die Übersetzung auf Grundlage des Originals oder von einer Kopie erstellt wurde.

Manche Behörden verlangen neben der Legalisation zudem eine Überbeglaubigung. Das Gericht bescheinigt hierbei, dass der eingesetzte Übersetzer bei diesem Gericht eingetragen und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Auch diesen Service bieten wir Ihnen gerne an.

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    Manuel Lange • Project Manager • thyssenkrupp Materials Services GmbH
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